KGV Rostocker Werk e.V. in Stralsund

FAQ

Verwirrt im grünen Dschungel? Wir helfen heraus!

Die persönliche Garten-Hotline für alle wichtigen Fragen.

Kleingarten-Wissen

Von A wie Apfelbaum bis Z wie Zaun: Hier finden Sie alles Wichtige!

Kleingärten – das sind kleine Paradiese mit ganz eigenen Gesetzen. Damit sich alle darin zurechtfinden, haben wir hier die wichtigsten Regeln des Bundeskleingartengesetzes und der Rahmengartenordnung in Fragen und Antworten verpackt.

Gesetzlich verankert: Die Vielfalt im Kleingarten

Obst, Gemüse und mehr sind Pflicht. Im Gegensatz zum Wochenend- und Erholungsgarten ist es vorgeschrieben, dass im Kleingarten Obst, Gemüse und andere Nutzpflanzen angebaut
werden müssen. Der Umfang dieses Anbaus muss die Gartenparzelle maßgeblich prägen und eine Vielfalt aufweisen. Nur Obstbäume und Beerensträucher auf einer Wiese allein ohne zusätzliche Beete sind nicht ausreichend.

Aufteilung der Gartenfläche – Eine ausgewogene Gestaltung

Die Gestaltung unterliegt bestimmten Richtlinien, um sowohl den Charakter als auch die Funktion des Kleingartens zu wahren. Im Idealfall lässt sich die Gartenfläche in drei gleichwertige Bereiche unterteilen:

  • Anbaufläche: Mindestens ein Drittel ist für den Anbau von Obst, Gemüse und anderen Gartenbauprodukten vorgesehen.
  • Erholungsfläche: Ein weiterer Teil der Fläche dient der Erholung und Gestaltung, z.B. mit Rasen und Ziergewächsen.
  • Bebaute Fläche: Die bebaute, versiegelte Fläche, einschließlich Wegen und Sitzplätzen, sollte möglichst gering gehalten werden und darf ein Drittel der Gesamtfläche nicht überschreiten. Für die Bebauung mit Lauben gelten besondere Vorschriften.

Weiterlesen: Rahmengartenordnung (Ziffer I.)

Ein Kleingarten erfordert keine ständige, aber regelmäßige Pflege. Ob Sie lieber am Wochenende oder unter der Woche gärtnern, bleibt ganz Ihnen überlassen.

Der konkrete Arbeitsaufwand in einem Kleingarten hängt von Faktoren wie Größe, Bepflanzung, Jahreszeit und Ihren persönlichen Ansprüchen ab.

Eine Faustregel besagt: Rechnen Sie pro m² etwa eine Stunde Arbeit pro Jahr ein.

Wer sagt, dass Gartenarbeit immer anstrengend sein muss? Betrachten Sie Ihren Garten doch einmal als Ihr persönliches Fitnessstudio und Spa in einem.

Jeder Kleingartenpächter ist verpflichtet, seinen Garten in einem ordentlichen Zustand zu halten.

Und wenn ich meinen Kleingarten für längere Zeit nicht selbst bewirtschaften kann?

Bei vorübergehender Abwesenheit, beispielsweise aufgrund von Urlaub oder Krankheit, sollten Sie dafür sorgen, dass eine vertraute Person Ihren Garten pflegt. Informieren Sie bitte den Vorstand, wenn Ihre Verhinderung länger andauern sollte.

Eine Weiterverpachtung des Gartens an Dritte ist während der Abwesenheit nicht gestattet.

Wie groß darf eine Laube sein?

Die maximale Grundfläche einer Laube beträgt 24 m², inklusive eines Freisitzes. Ältere Lauben dürfen von dieser Regelung abweichen, wenn sie vor dem 03.10.1990 rechtmäßig errichtet wurden und seitdem unverändert geblieben sind.

Wofür darf die Laube genutzt werden?

Die Laube dient in erster Linie zur Aufbewahrung von Gartengeräten und Erntegut. Sie bietet außerdem Schutz vor schlechtem Wetter und ermöglicht gelegentliche Übernachtungen. Eine dauerhafte Nutzung als Wohnraum ist jedoch nicht zulässig.

Welche baulichen Anforderungen gibt es?

Lauben sollten eine einfache Bauweise aufweisen und nicht den Charakter eines Wohnhauses haben. Zulässig sind sowohl Fertigbauweisen als auch Eigenkonstruktionen aus Holz oder einfachem Mauerwerk.

Beachten Sie außerdem: Errichtung und Erweiterung einer Gartenlaube bedürfen eines schriftlichen Bauantrags.

Weiterlesen:

Rahmengartenordnung (Ziffer II., Anlage I), BKleingG (§ 3)

Es gibt Regeln, die für Gewächshäuser im Kleingarten beachtet werden müssen.

Die Größe eines Gewächshauses ist begrenzt auf 12 m² Grundfläche und 2,5 Meter Höhe. Es sollte so aufgestellt werden, dass es die Nachbarparzellen nicht beschattet, weshalb ein Mindestabstand von 2 Metern zur Grundstücksgrenze eingehalten werden soll.

Bitte holen Sie vor Baubeginn die schriftliche Genehmigung des Vorstands ein.

Möchten Sie wissen, welche Regeln für andere Anlagen wie z.B. Trampoline oder Pools gelten? Lesen Sie mehr dazu in der:

Rahmengartenordnung (Ziffer II.6.-11.)

Die Antwort darauf ist ein eindeutiges Jein.

Die Rechtslage zur Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten ist derzeit noch unklar. Eine Änderung des BKleingG soll Klarheit schaffen, ist aber noch nicht in Kraft.

Bis dahin gelten die Vorgaben der Rahmengartenordnung (Ziffer II.11.). Danach ist das Anbringen einer Photovoltaikanlage an der Gartenlaube unter diesen Voraussetzungen möglich:

  • nur zur Erzeugung von Arbeitsstrom
  • Installation unter Beachtung der Statik durch eine Fachfirma
  • Genehmigung durch den Vorstand
  • Einspeisung ins Energienetz ist nicht gestattet

Erlaubt ist damit das zeitweilige Anbringen oder Aufstellen eines portablen Solarpanels zum Aufladen eines Akkus, der dann Sonnenstrom liefert.

Nein, unsere Satzung sieht die Kleintierhaltung nicht vor, da die kleingärtnerische Nutzung Vorrang hat.

Andere Gartensparten gestatten dies allerdings unter bestimmten Bedingungen. In bestehenden Kleingärten kann die Kleintierhaltung weiterhin erlaubt sein, wenn sie bereits vor dem 3. November 1990 ausgeübt wurde und keine Nachbarn stört.

Darf ich meinen Hund oder meine Katze in den Kleingarten mitnehmen?

Ja, für die Dauer des Aufenthalts im Garten dürfen kleine Haustiere mitgebracht werden. Es ist darauf zu achten, dass sie andere Gartenbesitzer nicht stören und die Gartenanlage nicht verschmutzen.

Für einen Kleingarten fallen neben der eigentlichen Pacht regelmäßig verschiedene Kosten an. Diese können je nach Größe des Gartens variieren.

Im Allgemeinen sind folgende Kosten zu erwarten:

Anschaffungskosten:

  • Aufnahmegebühr 5,00 EUR
  • Kaution 200,00 EUR
  • evtl. Abstandszahlung an den Vorpächter

Grundkosten:

  • jährliche Pacht 0,09 EUR/m²
  • Vereinsbeitrag Kreisverband 20,00 EUR
  • Gemeinschaftsumlage 60,00 EUR, z.B. für die Instandhaltung von Gemeinschaftseinrichtungen
  • Verbrauchskosten, wie Wasser und Strom

Zusatzkosten:

  • Kosten für Entsorgung, z.B. von Abwasser und Gartenabfällen
  • Anschaffungskosten für Sämereien, Pflanzen, Werkzeuge
  • Sonderausgaben für Renovierung oder Umbau
  • Unvorhergesehene Kosten für Reparaturen und Ersatzteile

Für einen durchschnittlichen Kleingarten von 300 m² Größe planen Sie jährlich zwischen 150 und 250 EURO ein.

Stimmt es, dass eine Gartenhecke wirklich nur 1,20 m hoch sein darf?

Die Höhe von Hecken im Kleingarten ist abhängig vom Standort:

  • An der Außengrenze des Vereinsgeländes: maximale Höhe 2,00 m
  • An den Vereinswegen innerhalb des Geländes: maximale Höhe 1,20 m
  • Zwischen den einzelnen Gärten: Hier sind Hecken in der Regel nicht erlaubt, aber offene Zäune bis 1,00 m Höhe.

Darf ich einen höheren Zaun um meinen Garten errichten?

Die Höhe von Zäunen ist an die gleichen Bestimmungen wie für Hecken gebunden. Als Materialien sind z.B. Holz, Metall oder Kunststoff gestattet, nicht aber massives Beton- oder Mauerwerk.

Die Höhenbeschränkungen bieten einen guten Kompromiss zwischen Privatsphäre und einem offenen, einladenden Gartenambiente.

Weiterlesen: Rahmengartenordnung (Ziffer V.)

Die Auswahl an Bäumen, die im Kleingarten gepflanzt werden dürfen, ist durch die Rahmengartenordnung (Ziffern III, IV) eingeschränkt. Bei der Auswahl ist niedrig wachsenden Arten der Vorrang zu geben. Walnussbäume gehören nicht dazu.

Welche Bäume darf ich in meinem Kleingarten pflanzen?

Grundsätzlich gilt:

  • Obstbäume: sollen bevorzugt als niedrig wachsende Sorten (z.B. Zwerg- oder Spalierobst) angepflanzt werden. Auch Hochstammbäume sind möglich, müssen jedoch regelmäßig geschnitten werden.
  • Ziergehölze: sind bis zu einer Höhe von ca. 2,50 m erlaubt.
  • Großwüchsige Arten: wie z.B. Kiefern, Fichten, Kastanien oder Walnussbäume sind nicht gestattet.

Eine genaue Übersicht über Pflanzabstände sowie eine Liste verbotener Bäume und Sträucher finden Sie in den Anlagen II und III der Rahmengartenordnung.

Nein, der Anbau im Kleingarten dient in erster Linie dem eigenen Bedarf. Ein Verkauf der Ernte ist nicht gestattet.

Ein Garten ist wie ein persönlicher Supermarkt – nur noch besser!

Das Teilen der eigenen Ernte mit Freunden und Nachbarn ist natürlich erlaubt, ein kommerzieller Verkauf ist jedoch nicht vorgesehen. So können Sie die Früchte Ihrer Arbeit ganz persönlich genießen.

Damit es allen gefällt – Rücksichtnahme gehört dazu

Jeder von uns sehnt sich nach Ruhe und Entspannung. Indem wir die Ruhezeiten einhalten, schenken wir uns und unseren Nachbarn diese kostbare Zeit und senden ein Zeichen der Wertschätzung.

An diese Ruhezeiten halten wir uns:

  • Mittagsruhe: Innerhalb der Gartensaison vom 15.05. bis zum 15.09. gilt eine Ruhezeit von 13:00 bis 15:00 Uhr.
  • Außerhalb der Saison entfällt die Mittagsruhe (außer an Sonn- und Feiertagen).
  • Gesetzliche Sonntagsruhe: Sonn- und Feiertage sind das gesamte Jahr hindurch ganztägige Ruhetage.

Welche Einschränkungen es darüber hinaus für die Abend- und Nachtstunden gibt, erfahren Sie hier:

Rahmengartenordnung (Ziffer VI.)

Weil in unserer Anlage selbstverständlich auch Raum für gesellige Zusammenkünfte ist, bitten wir dabei stets um Rücksichtnahme auf Ihre Gartennachbarn.

Gartenabfälle zu verbrennen, ist eine schlechte Idee und sollte nur als allerletzte Option in Betracht gezogen werden.

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist in Mecklenburg-Vorpommern stark eingeschränkt und unterliegt strengen Auflagen.

  • Grundsätzlich: Die Landesverordnung erlaubt unter bestimmten Bedingungen (März und Oktober, trockene Abfälle) das Verbrennen.
  • Landkreis Vorpommern-Rügen: Hier ist aufgrund eines flächendeckenden Entsorgungssystems das Verbrennen von Gartenabfällen in der Regel nicht erlaubt.
  • Ausnahmen: In besonderen Fällen können Ausnahmen vom Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachgebiet Umweltschutz, genehmigt werden.

Was bedeutet das für mich als Pächter?

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist in der Kleingartenanlage Rostocker Werk – außer an ausdrücklich benannten Terminen – generell nicht erlaubt. Lediglich das gemütliche Grillen mit trockenem Holz auf transportablen Grills oder in Feuerschalen ist gestattet, sofern die Nachbarn nicht durch Rauch oder Geruch belästigt werden.

Um rechtliche Probleme zu vermeiden, empfehlen wir, auf umweltfreundliche Alternativen wie Kompostieren oder Mulchen zurückzugreifen. Verwandeln Sie Ihre Gartenabfälle in wertvollen Kompost für Ihren Garten oder decken Sie Ihre Beete mit einer Schicht aus Gartenmulch ab, um den Boden zu schützen.

Hier erfahren Sie mehr:

Hansestadt Stralsund, Rahmengartenordnung (Ziffer VIII.7.)


Für die Entsorgung von Brauch- und Toilettenabwasser gelten spezielle Regeln.

Offene Sickergruben sind nicht erlaubt. Stattdessen können abflusslose Sammelgruben oder Abwassertanks genutzt werden. Als trockene Alternative bieten sich Kompost-, Trenn- oder Chemietoiletten an.

In jedem Fall liegt die fachgerechte Entsorgung der Abfallprodukte in der Verantwortung der Gartenpächter (siehe Rahmengartenordnung, Punkte II.7 und VIII.5).

Die Abwasserabfuhr aus Sammelgruben und Abwassertanks wird in Stralsund durch die REWA vorgenommen. Zur Kostenminimierung empfehlen wir eine gemeinschaftliche Abfuhr, welche wir in der Regel 2 bis 3 Mal im Jahr organisieren.

Für die Organisation ist eine Anmeldung erforderlich:

  • bei Gartenfreund Sven Kurth, Parzelle 18
  • unter Angabe von:
    Name, Anschrift, Telefonnummer, Parzellennummer, Abfuhrmenge in m3

Konkrete Termine geben wir rechtzeitig bekannt.

Ja, das ist richtig. Durch gemeinschaftliche Arbeit stärken wir nicht nur unsere Gartensparte, sondern auch das Miteinander im Verein. Arbeitseinsätze sind eine tolle Gelegenheit, neue Leute kennenzulernen und gemeinsam etwas zu schaffen.

Wie viele Arbeitsstunden muss ich pro Jahr leisten?

Pro Gartenparzelle fallen jährlich 6 Arbeitsstunden an.

Welche Aufgaben fallen an?

Die Arbeiten kommen dem Bau und der Erhaltung unserer gesamten Anlage zugute, wie zum Beispiel dem Vereinshaus, Wegen oder Zäunen. Auch Unkraut jäten kann dazu gehören.

Wann und wie kann ich die Stunden erbringen?

In der Regel organisieren wir mehrmals im Jahr gemeinsame Arbeitseinsätze, bei denen alle Gartenfreunde zusammenarbeiten können. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Arbeitsstunden können auch individuell nach Absprache mit dem Vorstand erbracht werden.

Was ist, wenn ich an den Arbeitseinsätzen nicht teilnehmen kann?

Es besteht die Möglichkeit, eine Ersatzzahlung an den Verein zu leisten. Der aktuelle Satz beträgt 20 Euro pro Arbeitsstunde.

KGV_Gartenzwerg mit Rasenmaeher
Darf ich das? Zweifel? Wir klären auf!
Tel.: +49-1633646100
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Für diejenigen, die es ganz genau wissen wollen

Rahmenbedingungen für ein harmonisches Miteinander

Damit alles reibungslos läuft:

Unsere Satzung und die wichtigsten Vereinsregeln im Überblick:

Ihr grünes Abenteuer wartet.